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SIND SIE BEREIT DIE ZUKUNFT DER STADT ALZEY MITZUGESTALTEN?

Wir suchen zum 01.09.2025

Duale Auszubildende zum/zur Erzieher:in (m/w/d) 2025

Die Stadtverwaltung Alzey als familienfreundliche, attraktive Arbeitgeberin mit ca. 330 Mitarbeitenden sucht zum 01.09.2025 duale Auszubildende zum/zur Erzieher:in in der Kita Walter Zuber.

S 2 TVöD-SuE | Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden

Die Ausbildung dauert drei Jahre und startet mit Beginn des Schuljahres 2025/2026. Nach erfolgreicher Beendigung deiner Ausbildung besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein (un-)befristetes Arbeitsverhältnis. Die Ausbildung findet an drei Tagen in der Woche in der Einrichtung und an zwei Tagen in der jeweiligen Fachschule statt.

DEINE AUFGABEN

  • Mitwirkung in der pädagogischen Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von einem bis zu sechs Jahren sowie bei der Umsetzung der pädagogischen Konzeption
  • individualisierte Betreuung und Förderung der Kinder
  • Begleitung, Planung und Umsetzung pädagogischer Aktivitäten
  • Mitwirkung im Team der Kindertageseinrichtung sowie die Beteiligung am Prozess der konzeptionellen Weiterentwicklung
  • selbständige Übernahme von Aufgaben sowie die Mitwirkung bei pflegerischen Tätigkeiten
  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der pädagogischen Arbeit und Grundversorgung
  • Begleitung von Kindern mit besonderem Förderbedarf
  • pädagogische Mitgestaltung des Tagesablaufs

DAS BRINGST DU MIT

  • Kreativität, eigene Ideen und Einsatzbereitschaft sowie Freude bei der Arbeit mit Kindern
  • Interesse an den Tätigkeitsbereichen der Einrichtung
  • ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung im Umgang mit Kindern
  • grundlegende pädagogische Fachkenntnisse
  • Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung
  • Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Flexibilität

Voraussetzungen:

1. Schulplatz an einer Fachschule für die berufsbegleitende Teilzeitausbildung

2. einen qualifizierten Sekundarabschluss und

  • den Abschluss einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung,
  • oder den Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, 
  • oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit,
  • oder das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind

3. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen Tätigkeit

UNSER ANGEBOT

  • eine qualifizierte Anleitung und abwechslungsreiche Ausbildung
  • Zeitwertkonto (Lebensarbeitszeitkonto)
  • Standortsicherheit im Stadtgebiet Alzey
  • Ferienbetreuung Ihrer Kinder durch das JUKU – Zentrum für soziale Arbeit der Stadt Alzey
  • eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • vielfältige Angebote zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit (Betriebliches Gesundheitsmanagement)
  • Deutschlandticket Job
  • Team-Events
  • Bikeleasing
  • die verlässlichen Regelungen des öffentlichen Dienstes, z. B.
    • 30 Tage Urlaub
    • Tarifliches Entgelt nach S 2 TVöD-SuE
    • Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
    • zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (ZVK)


Die Stadt Alzey versteht sich als familienfreundlicher und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Personalentwicklung und Personalerhaltung, insbesondere im Hinblick auf das betriebliche Gesundheitsmanagement, nehmen einen bedeutsamen Stellenwert ein.

Die Stadtverwaltung Alzey fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität.

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz i.S.d. Landesgleichstellungsgesetzes besteht und soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.


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